Die Corona-Krise

Heiraten in Zeiten vom Corona-Virus

Das Corona-Virus, auch COVID-19 genannt, sorgt derzeit für grosse Verunsicherung und ist eine der grössten Herausforderungen der letzten Jahrzehnte. Die Welt befindet sich offensichtlich in einem Ausnahmezustand und der Schweizer Bundesrat hat am Montag, den 16. April 2020, den Notstand ausgerufen. Schulen, Kitas, Universitäten, Restaurants, Läden sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wurden inzwischen landesweit geschlossen und private sowie öffentliche Veranstaltungen sind verboten. Der Bund ist besorgt um die Gesundheit der Bürger und hat so auch Ansammlungen von mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum verboten. Mitglieder kleinerer Gruppen müssen einen Abstand von mind. zwei Metern zueinander einhalten.

Wir verstehen, dass nun auch Brautpaare beunruhigt sind und sich fragen, ob ihre Hochzeit denn nun stattfinden könne und was beachtet werden müsse. Gute Ratschläge sind natürlich schwierig, da sich die staatlichen Massnahmen jederzeit verschärfen können und der Verlauf des Corona-Virus schwer voraussagbar ist. Als Verband sind wir aber jederzeit für euch da und stehen euch für Auskünfte gerne zur Verfügung. 

Hier haben wir euch ein paar Antworten auf Fragen, die ihr euch bestimmt schon gestellt habt:

 

Kann meine Hochzeit vom April, Mai oder Juni stattfinden?

Aufgrund der starken Einschränkungen und dem schweizweiten Veranstaltungsverbot, können keine Hochzeitsfeste bis voraussichtlich am 19. April 2020 stattfinden. Je nach Verlauf der Corona-Verbreitung unter der Bevölkerung, der erst in den kommenden Wochen ersichtlich sein wird, darf natürlich eine Verlängerung dieser Frist nicht ausgeschlossen werden. Wir empfehlen, die Situation täglich neu zu evaluieren und sich laufend auf dem neusten Stand zu halten. www.admin.ch

Zivile Trauungen dürfen zurzeit stattfinden, wenn ihr nicht mehr als fünf Personen seid, Standesbeamtin eingeschlossen. Fragt aber auch hier vorab beim Zivilstandesamt nach dem aktuellen Stand. Je nach Gemeinde gibt es auch hier Unterschiede.

 

Wer trägt die Kosten für eine Stornierung bei Absage?

Wenn ihr die Hochzeit aus Angst vor Ansteckung oder Weiterverbreitung absagt, tragt ihr die Kosten selbst. Daher raten wir, schnellstmöglich mit der Umplanung bzw. einem Plan B anzufangen. Verschiebt eure Feier und sagt sie nicht ab.

Wird von Seiten der Behörde abgesagt, so bleibt die Situation trotzdem schwierig und ihr solltet bei der gebuchten Location sowie weiteren Dienstleistern die Stornierungsfrist und -gebühren überprüfen. Sucht den persönlichen Kontakt und das Gespräch mit den bereits gebuchten Dienstleistern. Klärt mögliche Verschiebedaten und sprecht über mögliche, zusätzliche Kosten.

Übernimmt meine Versicherung die Kosten bei einer Absage aufgrund der Epidemie?

Leider nein. Im Regelfall übernimmt die Versicherung den entstandenen Schaden nicht, solltet ihr nicht explizit eine solche Zusatzversicherung haben, welche Epidemien/Pandemien einschliesst.


Heiraten im Ausland.

Momentan gilt ein Reiseverbot. Doch wenn die Grenzen wieder öffnen, sei gesagt, dass jedes Land unterschiedliche Auflagen hat. Am besten informiert ihr euch über die aktuellen Einschränkungen beim Auswärtigen Amt des jeweiligen Landes. Auch hier gilt: Sprecht mit euren Dienstleistern. Können Blumenlieferungen gewährleistet werden? Ist dein Fotograf lokal verankert oder müsste dieser auch anreisen? Kann bzw. darf er anreisen? Usw.



Gibt es Reisebeschränkungen?

Ja in der Tat, sind die Grenzen zu Österreich, Italien, Frankreich und Deutschland stark eingeschränkt – auch die Aussengrenzen der EU. Hier finden Sie die aktuellen Richtlinien:

 https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/aktuell/aktuell/grenzkontrollen.html 

 

Was sollten wir nun tun?

Zunächst einmal Ruhe bewahren und die Situation beobachten. Sagt euren Dienstleistern nicht gleich ab, sondern plant bewusst eine Verschiebung. Beobachtet tagtäglich die Lage und informiert euch vorab über die Stornofristen, sowie mögliche Kosten, die eine Verschiebung verursachen. Überlegt als Gastgeber, ob ihr Gäste dabeihabt, die in die Risikogruppe fallen oder woher sie genau kommen. Berücksichtigt daher, dass eure Gäste womöglich aus dem Ausland anreisen und aufgrund anderer staatlicher Richtlinien noch nicht kommen können. Am Besten redet ihr offen mit euren Gästen und hinterfragt, was die Gäste machen würden.

 

Diese Informationen sind vom 22. März 2020, basierend auf den Richtlinien von admin.ch. Unsere ergänzenden Empfehlungen sind nicht als Tatsachen zu verstehen, sondern wirklich nur als Empfehlungen. Wir übernehmen keine Haftung für Fehler oder Vollständigkeit und können rechtlich nicht belangt werden. Bitte informiert euch immer bei der Gemeinde, beim BAG (admin.ch) oder falls nötig bei einem Anwalt.

 

Stand: 22.03.2020

 

 

Autorin: Kathleen Kolditz
Bildquelle: Markus Winkler

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